STEINSCHLAGREPARATUR

Steinschlagschäden gelten versichungsrechtlich als Glasbruch, der bei bestehender Teilkaskoversicherung bis 150 € zahlt ihre Versicherung in der Regel die Kosten der Reparatur. Eine Steinschlagreparatur ist natürlich kostengünstiger und schneller ausgeführt als der Austausch einer kompletten Scheibe.

Eine solche Steinschlagreperatur kommt allerdings nur in Frage, wenn sich die schadhafte Stelle außerhalb des Fahrersichtfeldes befindet und der Schaden noch keine Verunreinigungen enthält. Kommen Sie also gleich nach einem Steinschlag zu uns. Wir verkleben die Scheibe zu einer neuen Einheit, bevor sich Risse ausbreiten. Ihr Fahrzeug ist danach sofort wieder einsatzbereit.

Bedenken Sie, dass auch der TÜV Steinschlagschäden beanstandet und eine Behebung des Schadens verlangt.