VERSICHERUNGSABWICKLUNG

Für alle Glasschäden tritt die Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) ein, die nach der Schadenregulierung auch nicht individuell hochgestuft werden kann. Die Versicherung zahlt dann den Rechnungsbetrag abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Nach Angabe Ihrer Versicherungsnummer melden wir Ihren Schaden Ihrer Versicherung und rechnen direkt mit dieser ab, sodass Sie nicht in Vorkasse treten müssen. Bei einer Teilkasko-Versicherung bis 150 € zahlt ihre Versicherung in der Regel die Kosten der Steinschlagreparatur.
Sie zahlen keinen Cent.

Sie sehen, wir als Fachwerkstatt sind für Sie der richtige Partner in Sachen Autoglas.